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Teilnahmebedingungen

Anmeldung

Zu allen Veranstaltungen sind Anmeldungen erforderlich. Diese können sowohl schriftlich als auch telefonisch erfolgen. Anmeldungen nehmen die Geschäftsstellen in Sondershausen und Artern sowie die Außenstellen entgegen. Die Anmeldung wird von der Volkshochschule nicht bestätigt. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss das schriftliche Einverständnis der Eltern zu Kursbeginn vorliegen.

Gebühren

Rechtsgrundlage der Gebührenerhebung sind § 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit der Gebührensatzung der Volkshochschule des Kyffhäuserkreises in der jeweils geltenden Fassung. Die Gebühren für den Besuch von VHS-Veranstaltungen sind im Lehrprogramm ausgedruckt. Eine Unterrichtseinheit (UE) dauert 45 Minuten. Die Gebührenschuld entsteht mit der Zulassung von Teilnehmer*innen zu der gewünschten Veranstaltung. Die Zulassung wird mit der unterschriebenen Anmeldekarte bewirkt. Die Gebühren werden in voller Höhe mit der Zulassung fällig. Im Falle einer nachträglichen Aufnahme von Teilnehmer*innen in einen Kurs werden die vollen Kursgebühren berechnet. Sind schon mehr als 20% der Unterrichtseinheiten absolviert, erfolgt die Gebührenberechnung anteilig. Auslagen für erforderliches Lehrmaterial werden zusätzlich erhoben. Wird für einen Kurs oder Lehrgang die Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen nicht erreicht, kann die Landrätin im Benehmen mit dem Beirat der Volkshochschule entscheiden, dass der Gebührenrahmen überschritten wird, um die entstehenden Honorarkosten der Lehrkraft zu decken. Die Landrätin kann diese Befugnis auf den Leiter der Volkshochschule delegieren.

Zahlungsweise

Die Zahlung der Kursgebühren erfolgt grundsätzlich per Einzugsermächtigung.

Gebührenermäßigung

In begründeten Fällen können die Teilnahmegebühren auf schriftlichen Antrag von Teilnehmer*innen herabgesetzt oder erlassen werden. Der Antrag ist zum Kursbeginn beim Leiter der VHS einzureichen. Folgende Regelungen gelten:

(1) Empfänger von ALG II, Sozialgeld oder laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB XII erhalten 50% Gebührenermäßigung.

(2) Wehrdienst- oder Zivildienstleistende, Schüler*innen, Student*innen, Auszubildende erhalten 25% Gebührenermäßigung.

(3) Für Gebühren, die weniger als 25 EURO betragen, wird keine Ermäßigung gewährt.

(4) In begründeten Einzelfällen können zur Vermeidung sozialer Härten weitere Ermäßigungen gewährt werden. Hierüber entscheidet die Landrätin. Sie kann ihre Befugnis auf den Leiter der Volkshochschule delegieren.

(5) Für Kurse mit weniger als 8 Teilnehmenden wird keine Ermäßigung gewährt.

Erstattung von Gebühren

Bei Nichtzustandekommen oder Absetzung von Kursen oder Lehrgängen auf Veranlassung oder aus von der Volkshochschule zu vertretenden Gründen werden bereits gezahlte Gebühren in voller Höhe erstattet. Sofern Teilnehmer*innen aus selbst zu vertretenden Gründen die Kurs- / Lehrgangsteilnahme abbrechen, bleibt die Gebührenschuld in voller Höhe bestehen. Bei lang andauernder Krankheit oder anderen nicht von Teilnehmer*innen zu vertretenden Umständen erfolgt eine anteilige Gebührenerstattung, wenn Teilnehmer*innen ihre Verhinderung schriftlich unverzüglich bei dem Leiter der Volkshochschule anzeigen.

Versicherungsschutz

Für Teilnehmer*innen an VHS - Veranstaltungen besteht bei Unfallschäden Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Hausrecht

Vor, während und nach Volkshochschulveranstaltungen nehmen jeweilige Kursleiter*innen oder der für die Veranstaltung Verantwortlichen für die VHS das Hausrecht war. Sie sind im Rahmen dieses Hausrechts befugt, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltungen erforderlich sind.

Teilnahmebescheinigung

Teilnehmer*innen, die einen Kurs regelmäßig besucht haben, erhalten auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung. Es erfolgt in der Regel kein Postversand.