Nachbarschaftshilfe - Einsatz des Entlastungsbetrages nach § 45 SGB XI
Leistungen der Nachbarschaftshilfe sind niedrigschwellige Entlastungsangebote zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag (vgl. TMASGFF, weitere Informationen)
In Thüringen kann im Rahmen einer Übergangsregelung bis zum 31.12.2025 die Nachbarschaftshilfe auch ohne einen entsprechenden Nachweis erbracht werden. Ab diesem Zeitpunkt ist es notwendig, einen absolvierten Pflegekurs nachzuweisen. Nähere Informationen finden Sie auch hier!
Die Kolleginnen und Kollegen der Volkshochschule Weimarer Land bieten am 12. Februar 2025 und am 14. Mai 2025 jeweils einen ganztägigen online-Kurs an, in dem Sie erfahren, was Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer beachten müssen, welche Leistungen sie erbringen dürfen und wie die Registrierung als Nachbarschaftshelfer gelingt.
Die Teilnahme am Kurs ist kostenfrei, eine Anmeldung über die Homepage der VHS Weimarer Land ist zwingend notwendig.
Für Rückfragen nehmen Sie Kontakt mit den Mitabreiterinnen der KVHS Weimarer Land auf:
Tel. 03644/ 51 650 17 oder marion.claus@kvhs-weimarerland.de




