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Die Einbürgerung ist ein Verfahren, das durch das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt wird. Für das Verfahren der Einbürgerung ist Ihre Einbürgerungsbehörde vor Ort zuständig. Die Einbürgerungsbehörde berät Sie über die Voraussetzungen und Formalitäten zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft. Alle Einbürgerungsbewerber, die nach dem 30. März 2007 einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben und deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, müssen einen Einbürgerungstest absolvieren.

Der 60-minütige Test besteht aus 33 Fragen, von denen 17 richtig beantwortet werden müssen. Entsprechend der Verordnung zu Einbürgerungstest und Einbürgerungskurs (Einbürgerungstestverordnung – EinbTestV) sind in Thüringen zehn Prüfstellen an Volkshochschulen eingerichtet, an denen Sie den Einbürgerungstest durchführen können. Die Einbürgerungstests finden monatlich in Erfurt und Jena, sowie drei bis vier Mal im Jahr in Altenburg, Apolda, Eisenach, Hildburghausen, Nordhausen, Meiningen, Mühlhausen und Sonneberg statt.

Die Anmeldung erfolgt zentral für alle Einbürgerungsbewerber über den Thüringer Volkshochschulverband e.V. Der Test kostet 25,- € und kann beliebig oft wiederholt werden.

Weitere Informationen zur Einbürgerung einschließlich der aktuellen Termine für den Einbürgerungstest finden Sie auf der Website des Thüringer Volkshochschulverbandes.

Das Anmeldeformular für den Einbürgerungstest finden Sie hier.

Auf den Test vorbereiten können Sie sich im Online-Testcenter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.